Regalmiete

Regalmiete
Regalplatzmiete; einmalige oder laufende Geldzahlungen für die Nutzung des Engpassfaktors Regalplatz auf dem  Absatzweg von Waren. Im  Cash-and-Carry-Großhandel (CC) häufig  Rack Jobber als Mieter. Häufig auch in der Praxis des Lebensmittelhandels, meist verbunden mit Regalpflege durch den Außendienst des Herstellers. Hersteller schätzen den Vorteil, durch eigene Vertriebsorgane den Absatz am point of sale forcieren zu können, hoch ein.
- Wettbewerbsrechtlich sind Mietzahlungen für die Überlassung von Regalplatz im Einzelhandel umstritten, in der  Gemeinsamen Erklärung sind sie als „unzulässige Nebenleistung“ eingestuft. Ob Zahlungen für R. vom Einkaufsrechnungspreis zur Ermittlung des wettbewerbsrechtlich relevanten Einstandspreises abgezogen werden können, ist ebenso umstritten.
- Vgl. auch  Wareneinstandspreis.

Lexikon der Economics. 2013.

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